Neue gesetzliche Lage in Wien: Maulkorbpflicht für alle Listenhunde – Therapiebegleithunde sind davon ausgenommen

Leider werden nun aufgrund der fürchterlichen Verantwortungslosigkeit einiger Menschen alle Listenhunde und deren HalterInnen bestraft. Listenhunde müssen ihr ganzes Leben Maulkorb tragen!

Dauernde Maulkorbpflicht und viele Verschärfungen sollen offenbar die Haltung von “Kampfhunden” verhindern. Dies obwohl führende WissenschafterInnen diesen Begriff schon seit Jahren kritisieren. Es sollte sich inzwischen auch in der Politik herumgesprochen haben, dass die frühe Sozialisation und die Aufzucht hauptsächlich entscheidend für das Wesen und das Verhältnis eines Hundes zu Menschen ist, dass es die “geborenen Kampfhunde” nicht gibt!!!

Bei TAT gab und gibt es immer schon tolle Listenhunde die die Therapiebegleithunde Ausbildung absolvierten und großartige Arbeit in den Einsätzen zeigten.

Wir betonen daher ausdrücklich: In unserer Therapiebegleithunde Ausbildung sind auch Listenhunde herzlich willkommen!

Nach der fundierten TAT-Schulung und  positiv absolvierten Prüfung als Therapiebegleithund sind Listenhunde laut neuer gesetzlicher Regelung vom dauernden Maulkorbzwang befreit.

Mehr Informationen zu der Ausbildung zum Therapiebegleithund finden Sie hier!

TAT bietet auch die weitere zusätzliche Trainingsblöcke für Listenhunde aber natürlich auch für alle anderen Rassen, unter Leitung einer tierschutzqualifizierten Hundetrainerin, die auch Hundführscheinprüferin ist an.

Wir werden natürlich weiterhin alle neuen Erfordernisse genau beobachten und entsprechende Ausbildungen anbieten.

Wir wollen ALLE HunderhalterInnen und vor allem deren Hunde unterstützen und unser Wissen aus 30-jähriger Erfahrung weitergeben.

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